Die Edith-Fröhnert-Stiftung kümmert sich seit 1996 um die Jugendförderung in Lübeck.
Das Stiftungsvermögen soll erhalten bzw. ausgebaut werden, um die Anzahl der Förderungprojekte zu erhöhen. Dazu werden weitere Spender gesucht. Die Verwaltungskosten der Stiftung werden so gering wie möglich gehalten. Durch die intensive Arbeit der Stiftung in den letzten Jahren wurden Förderrichtlinien entwickelt, die das Aufgabenfeld der Stiftung genauer präzisieren.
Zu den wichtigsten Punkten gehören:
- Die geförderten Projekte müssen in Lübeck liegen.
- Die ehrenamtliche Tätigkeit soll nach Möglichkeit durch die Förderung besonders unterstützt werden.
- Es werden keine Personalkostenzuschüsse gefördert.
- Anträge ausschließlich nur mit dem Formblatt einreichen (siehe Seite Förderrichtlinien/Förderantrag).
- Anträge können nur bearbeitet werden, wenn sie vollständig ausgefüllt sind.
Näheres erfahren Sie unter Förderantrag.
Zum Stiftungszweck (Auszug aus der Satzung)
1) Zweck der Stiftung ist die Beschaffung von Mitteln für Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene zur Förderung der Jugendhilfe, der Erziehung und Bildung, der Studentenhilfe, der Wohlfahrtspflege, des Sports, der Kultur, der Gesundheitspflege und mildtätiger Zwecke i.S. des § 53 Abgabenordnung durch eine andere steuerbegünstigte Körperschaft oder eine Körperschaft des öffentlichen Rechts.
2) Daneben werden von der Stiftung in untergeordneter Weise auch selbst unmittelbar mildtätige Zwecke verwirklicht, insbesondere durch die zeitlich befristete Gewährung von Beihilfen an Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene, die hilfsbedürftig im Sinne von § 53 Nr.1 oder 2 der Abgabenordnung (AO) sind und durch die Vergabe von Stipendien an Auszubildende, Schüler oder Studenten, die bedürftig sind im Sinne von § 53 Nr.2 AO sind.