Spiel & Chancen fördern

Die Edith Fröhnert Stiftung kümmert sich seit 1996 um die Jugendförderung in Lübeck.

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Förderrichtlinien und Förderantrag 
der Edith Fröhnert Stiftung

BITTE GEHEN SIE WIE FOLGT VOR, UM EINE 
ANTRAGSTELLUNG VORZUNEHMEN:

Lesen Sie zunächst vollständig die aktuellen Förderrichtlinien Stand Januar 2012, in dem Sie das Feld „Download“ anklicken. Dann öffnet sich die pdf.-Datei mit den Förderrichtlinien. Ein Ausdruck der Richtlinien ist möglich.

Die Anträge sind digital als pdf.-Datei per E-Mail an die Stiftung einzureichen. Es werden keine Förderanträge in Papierform bearbeitet. Die Förderanträge müssen folgende Punkte enthalten:

A) Für gemeinnützige Einrichtungen und 
Körperschaften des öffentlichen Rechts

  • Beschreibung des Projektes
  • Anzahl der Mitglieder - davon Jugendliche
  • Investitionsplan
  • Finanzierungsplan
  • Aktuelle Bilanz / aktueller Kassenbericht
  • Vollständiger Vereinsregisterauszug
  • Freistellungsbescheid des Finanzamtes

Bitte beachten Sie folgendes:
Alle aus der Förderung resultierenden Aufträge sind an Firmen aus Lübeck oder nähere Umgebung zu vergeben.

Download PDF Förderantrag für Körperschaften

B) Für Einzelpersonen

  • Beschreibung des Vorhabens
  • Begründung der Hilfebedürftigkeit
  • Ärztliches Attest
  • Einkommensnachweis
  • Bei Behinderung: Kopie des Behindertenausweises
  • Nachweise die die körperliche, seelische oder wirtschaftliche Bedürftigkeit belegen

Download PDF Förderantrag für Einzelpersonen